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   BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78   

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https://dejure.org/1980,209
BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78 (https://dejure.org/1980,209)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1980 - 1 BvR 277/78 (https://dejure.org/1980,209)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 1 BvR 277/78 (https://dejure.org/1980,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung rechtzeitigen Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 219
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.; 50, 32 [35]).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 [35]).

    Das angegriffene Urteil beruht auch möglicherweise auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    In diesem Sinn gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 34, 344 [347]; 11, 218 [220]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.; 50, 32 [35]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    Das angegriffene Urteil beruht auch möglicherweise auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    In diesem Sinn gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 34, 344 [347]; 11, 218 [220]).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvR 1029/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbeachtung eines

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (BVerfGE 48, 394 [395/396]).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung des Eingangsvermerks auf einem

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
    Das angegriffene Urteil beruht auch möglicherweise auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Damit soll sichergestellt werden, dass die zu treffende gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien haben (BVerfGE 53, 219 [222]).
  • BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Bewilligung von Akteneinsicht für den Verletzten

    Den Beteiligten muss die Möglichkeit gegeben sein, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ) und durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 53, 219 ; 54, 43 ; 94, 166 ).
  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

    Rechtzeitig eingegangene Berufungsbegründungsschrift ist zu berücksichtigen!

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an; das Gericht ist insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich (vgl. BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21, NJW-RR 2022, 995 Rn. 8).
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